Pilotenausbildung
Du möchtest selbst abheben und die Freiheit des Fliegens erleben? Erfahre mehr, was du benötigst, um einen Segelflugschein zu machen.
Die Segelflugausbildung im Luftsportverein Weilheim-Peißenberg erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen und den Ausbildungsrichtlinien des Deutschen Aero Clubs e.V. Sie besteht aus einem praktischen und einem theoretischen Ausbildungsteil. Die praktische Ausbildung ist in drei Ausbildungsabschnitte gegliedert. Sie kann mit Vollendung des 14. Lebensjahres begonnen werden.
Die Ausbildung umfasst mehrere Schritte, die wir Ihnen im Folgenden gerne erläutern.
Abschnitt 1
Nach einer Bodeneinweisung und technischer Kontrolle des Ausbildungsflugzeuges beginnt die Ausbildung auf einem doppelsitzigen Segelflugzeug oder einem Motorsegler. Mit dem jeweiligen Schulflugzeug werden zunächst die Grundbegriffe des Fliegens, das Bedienen der Ruder und deren Wirkung erlernt. Nach den Einweisungsflügen erfolgt die weitere Schulung auf doppelsitzigen Segelflugzeugen vom Typ ASK 21 oder Twin-Astir. Auf diesen Flugzeugmustern erfolgen auch die ersten Alleinflüge im Windenschleppstart.
Die Segelflugausbildung beginnt mit der Bodeneinweisung und einer technischen Kontrolle des Schulflugzeuges.
Dann heißt es für den angehenden Piloten fertig machen zum Start, ein letzter Check, schon rollt das Flugzeug an und hebt ab. Der Fluglehrer demonstriert jetzt dem Schüler den Windenstart. Steil geht es nach oben, nachdrücken, ausklinken des Schleppseiles und dann folgt das große Erlebnis, die Schönheit und Stille des Segelfluges.
Doch dafür hat der angehende Pilot jetzt kaum Zeit. Abkurven der Höhe, Rückflug in die Segelflug Platzrunde, Landeeinteilung, Anflug und Landung. Übungsflüge dieser Art werden sich noch oft wiederholen, da besonderer Wert auf die sichere Beherrschung des gesamten Flugverlaufes gelegt wird.
Die guten Aufwindverhältnisse in Paterzell erlauben im Rahmen der fliegerischen Grundausbildung selbstverständlich auch längere Flüge mit den Fluglehrern. Abschluss der ersten Ausbildungsstufe ist die Übung „Verhalten in besonderen Fällen“ vor dem ersten Alleinflug.
Bis zum ersten Alleinflug werden ca. 50 – 70 Flüge mit Fluglehrer durchgeführt. Dann ist es endlich soweit, der erste Alleinflug unter Aufsicht des Fluglehrers wird absolviert.
Der angehende Pilot darf sich nun das Segelflieger A-Abzeichen, eine weiße Möwe auf blauem Grund, anstecken. Die erste größere Hürde ist genommen. Er gilt aber weiterhin als Flugschüler und darf nur unter Aufsicht des Fluglehrers und mit mündlichem oder schriftlichem Flugauftrag allein fliegen.
Abschnitt 2
Nach ca. 10-15 Alleinflügen auf dem jeweiligen Doppelsitzer erfolgt die Umschulung auf das einsitzige Segelflugzeug Ka6. Zuvor sind jedoch noch einige Flüge mit Fluglehrer zu absolvieren.
Bei diesen Übungsflügen werden nun schon höhere Anforderungen gestellt, die Kreise werden steiler, Schnellflug, Kreisflüge stationär und mit wechselnder Schräglage müssen geübt werden. Das Segelflugabzeichen „B“ belohnt den Flugschüler für seine bis dahin erlangten Kenntnisse und Fertigkeiten.
Zur Erlangung des Segelflugabzeichens „C“ wird weiteres Wissen in Theorie und Praxis vermittelt. Im Doppelsitzer werden vom Fluglehrer die Grundlagen des Fliegens in der Thermik (Aufwindströmungen) gezeigt. Aus dem Schnellflug erfolgt der Einstieg in den Aufwind. Das Zentrieren des Aufwindfeldes und Erfliegen des besten Steigens im Aufwind werden geübt. Das Erfliegen von Kompasskursen und der Grenzflugzustände, Seitengleitflug, sowie Dauerflüge im Einsitzer sind Bestandteil des 2. Ausbildungsabschnittes.
Abschnitt 3
Mit diesem Ausbildungsabschnitt erfolgt bereits der Übergang in die „hohe Schule“ des Segelfliegens. Das Flugprogramm umfasst Navigationseinweisungen und meteorologische Streckenflugeinweisung mit Fluglehrer, Starts und Landungen auf anderen Flugplätzen mit Fluglehrer. Zielrückkehrflüge, Übungsflüge und Überprüfung der Streckenflugreife, sowie das Erlernen des Flugzeugschleppstarts.
Therorieausbildung
Jeder fliegerische Ausbildungsabschnitt muss mit einem dem praktischen Ausbildungsstand entsprechenden theoretischem Wissen verbunden sein. Dieses Wissen wird parallel zur Flugausbildung durch unsere Theorie- und Fluglehrer jeweils an verschiedenen Tagen während der Winterzeit vermittelt. Der Unterricht umfasst die Fächer Technik, Meteorologie, Navigation, Luftrecht, Flugfunk und Verhalten in besonderen Fällen.
Abschluss der praktischen Flugausbildung ist die Vorbereitung und Durchführung eines 50 km Streckenfluges im Alleinflug.
Dieser darf nach den gesetzlichen Bestimmungen jedoch erst nach Ablegen der theoretischen PPL Prüfung bei der Regierung von Oberbayern erfolgen. Bei dieser oder einer separaten Prüfung muss auch noch das Funksprechzeugnis in deutscher oder englischer Sprache erworben werden. Nach dem erfolgreichen 50 km Streckenflug folgt die praktische Prüfung durch einen Prüfer des Luftamtes, bei der drei Flüge mit abschließender Ziellandung zu absolvieren sind.
Nun ist es endlich geschafft. Unser Flugschüler erhält die Privatpilotenlizenz PPL-C. Er darf nun in eigener Verantwortung zu größeren Flügen aufbrechen und die Freiheit und Schönheit dieses wunderbaren Sportes genießen.
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